Diepholz - Von Gerhard Peinz. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht muss ein 18-Jähriger ins Gefängnis: Das Jugendschöffengericht Diepholz verurteilte ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – unter Einbeziehung eines alten Urteils. Das Gericht befand ihn für schuldig, am 19. September 2014 mit einem VW Golf an einer Bushaltestelle am Schulzentrum in Diepholz mit einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern in eine Gruppe von Jugendlichen gefahren zu sein.
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