Von Dieter Niederheide. Etwas zu sorglos nahm ein Vater es mit der Unterhaltszahlung für sein Kind in Syke. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilte ihn eine Strafrichterin des Amtsgerichts Syke jetzt zu drei Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und dem Vater zur Auflage gemacht, in Zukunft den monatlichen Unterhaltsbeitrag von etwa 250 Euro zu zahlen.
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