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„Unbekannter zielt mit Nachtsichtaufsatz auf Rehe“

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Kirchweyhe - Von Sigi Schritt. Wer fremdes Jagdrecht verletzt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar. Wenn dies „zur Nachtzeit“ geschieht, so liegt laut Strafgesetz sogar ein besonders schwerer Fall vor. Das Gesetz gibt den Rahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Die Jägerschaft in Groß Mackenstedt vermutet nun, dass Unbekannte seit Wochen nach Einbruch der Dämmerung auf ihr Wild zielen. Stuhrer Bürger wollen nachts sogar Schüsse vernommen haben (wir berichteten). Trifft diese Annahme zu, dann wiegt der Fall besonders schwer. Für diesen Verdacht gab es bislang nur Indizien. Bis jetzt.

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