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Gemeinde verfolgt die Beseitigung von Bauruinen

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Stuhr - Von Andreas HapkeEine Novelle der niedersächsischen Bauordnung von November 2012 macht es möglich: Kommunen können Eigentümer dazu verpflichten, Gebäude abzureißen, die nicht mehr genutzt werden und verfallen. Mit diesem Instrument sind Gemeinden in der Lage, effektiv gegen die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes durch Bauruinen vorgehen.

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